2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden zu drei Vierteln, ausmachend CHF 900.00, dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Die Restanz von CHF 300.00 trägt der Kanton Bern. 4. Die Teilentschädigung des Beschwerdeführers wird auf CHF 626.70 festgesetzt und Rechtsanwalt B.________ ausgerichtet.