Im Falle einer Verurteilung wäre der Beschwerdeführer überdies verpflichtet, die Verfahrenskosten sowie eine entsprechende Entschädigung zu bezahlen. Eine mildere, gleichermassen zwecktaugliche Massnahme ist weder ersichtlich noch geltend gemacht worden. In der Gesamtbetrachtung erweist sich die Beschlagnahme des Share Certificate Nr. 1 somit als verhältnismässig. 8 7. Nach dem Gesagten erweist sich die Beschwerde in der Sache als unbegründet und ist abzuweisen.