Solange die Untersuchung noch nicht abgeschlossen ist und die Möglichkeit einer Ersatzforderung besteht, muss die Sicherungsmassnahme aufrechterhalten bleiben. Die Behörde muss schnell entscheiden, was es ausschliesst, dass sie komplexe Rechtsfragen löst oder vor dem Entscheid darauf wartet, genau und vollständig über den Sachverhalt unterrichtet worden zu sein (BGE 141 IV 360 E. 3.2 mit Hinweisen; Urteile des Bundesgerichts 7B_176/2022 vom 6. November 2023 E. 5.1; 7B_185/2023 vom 26. Juli 2023 E. 2.1; Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 494 vom 15. Februar 2024 E. 3.2; BK 23 373 vom 5. Januar 2024 E. 4.2;