101). 3.4 Das Gesuch um Akteneinsicht wurde mit der Mandatsanzeige des privaten Verteidigers vom 31. Juli 2025 gestellt. Die amtlichen Akten O 25 4788 (1 Ordner) wurden dem Verteidiger mit Schreiben vom 26. August 2025 – und damit acht Tage nach Zustellung der angefochtenen Verfügung – zugestellt. Dem Beschwerdeführer verblieben somit lediglich zwei Tage, um die Akten vor Ablauf der Beschwerdefrist eingehend zu studieren. Bei der zehntägigen Beschwerdefrist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die gemäss Art. 89 Abs. 1 StPO nicht erstreckt werden kann. Mit Blick auf Art.