Der Beschwerdeführer beantragt eine Aufenthaltsauflage in der H.________(Klinik) oder einer vergleichbaren Institution. Gemäss eigenen Angaben wurde beim Beschwerdeführer eine Schizophrenie diagnostiziert. Der Beschwerdeführer wollte die H.________(Klinik) nicht vom Berufsgeheimnis entbinden (Hafteröffnung vom 14. Juli 2025, Z. 102). Entsprechend finden sich in den Haftakten zur Diagnose des Beschwerdeführers einzig seine eigenen Aussagen. Ob die Schizophrenie einen längerfristigen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik indiziert, muss an dieser Stelle offenbleiben;