Eine Meldepflicht bei einem Polizeiposten sei auch unabhängig von einem festen Wohnsitz durchführbar. Dies entspreche auch der Rechtsprechung des Obergerichts des Kantons Bern, wonach eine regelmässige Meldepflicht bei einer Polizeiwache geeignet, angemessen und verhältnismässig sei, um einer niederschwelligen Fluchtgefahr ausreichend zu begegnen. Die Lebensumstände des Beschwerdeführers seien vergleichbar mit denjenigen, die dem Beschluss des Obergerichts BK 23 255 vom 17. Juli 2023 zugrunde gelegen hätten.