7 arrest oder eine Eingrenzung anzuordnen. Electronic Monitoring in der H.________(Klinik) käme einer stationären Massnahme gleich, für deren Anordnung keine genügenden Hinweise bestünden. Gleich verhalte es sich mit der vorgeschlagenen Meldepflicht, zumal das nötige Vertrauen nicht gegeben sei, da der Beschwerdeführer wesentliche Fragen nicht habe beantworten wollen.