4.3 Der Beschwerdeführer erklärt, über eine gewisse Stabilität in seinen sozialen Strukturen zu verfügen. Er nehme seine Termine bei den Sozialdiensten zuverlässig wahr, was durch das Schreiben der Gemeinde F.________ (Ortschaft) vom 18. August 2025 ausdrücklich bestätigt werde. Die IV-Rente werde durch die Beiständin ausbezahlt. Diese Anbindung an ein funktionierendes Betreuungs- und Unterstützungssystem spreche klar gegen die Gefahr eines gänzlichen Abtauchens. Ein