3 Diesen Aussagen stehen einzig die wenig glaubhaften Aussagen des Beschwerdeführers gegenüber, die mit der Staatsanwaltschaft als Schutzbehauptungen zu qualifizieren sind. So bringt der Beschwerdeführer zuerst vor, während der Tat bei einem Kollegen gewesen zu sein, den er nicht nennen will (Einvernahme vom 14. Juli 2025, Z. 33 ff.; Hafteröffnung vom 14. Juli 2025, Z. 127). Später gibt er an, «wahrscheinlich» bei diesem Kollegen gewesen zu sein (Hafteröffnung vom 14. Juli 2025, Z. 154).