Das Opfer machte bei der Einvernahme vom 5. August 2025 recht sprunghafte Aussagen. Trotz den Ausführungen, einen «Epi-Anfall» erlitten zu haben (Z. 51) und von einer anderen Person bedroht worden zu sein (Z. 151), schildert das Opfer schliesslich klar, vom Beschwerdeführer getreten worden zu sein (Z. 176 ff.), ihn aber nicht schlecht machen zu wollen (Z. 185).