weiteren Hinweisen). 3.3 Das Regionalgericht hat die Abweisung der Gesuche um amtliche Verteidigung wie folgt begründet (vgl. S. 3 der angefochtenen Verfügung): Den Beschuldigten 1 und 2 wird in den Strafbefehlen je vom 1. April 2025 vorgeworfen, sich des geringfügigen Diebstahls, angeblich begangen am 18. Februar 2025 in Bern, schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Bestrafung der Beschuldigten 1 und 2 je mit einer Busse von CHF 210.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 2 [richtig: 3] Tagen bei schuldhafter Nichtbezahlung).