da die Beschwerde offensichtlich innert Frist erfolgte. Die mit der Beschwerde eingereichte Kopie der angefochtenen Verfügung wurde augenscheinlich vom Beschwerdeführer 1 und der Beschwerdeführerin 2 gemacht, da diese gleichermassen wie die weiter eingereichten Dokumente denselben grauen Seitenrand aufweist. 2.3 Wenn der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 die vollumfängliche Aufhebung der angefochtenen Verfügung verlangen (Rechtsbegehren Ziff. 2), ist insoweit auf die Beschwerde nicht einzutreten, als der Antrag auf Einstellung der Strafverfahren abgewiesen worden ist.