Gegen diese Strafbefehle erhoben der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 mit Schreiben vom 14. April 2025 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft am 10. Juni 2025 an den Strafbefehlen festhielt und die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. Mit Schreiben vom 28. Juni 2025 stellten der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 beim Regionalgericht nachstehende Anträge: 1. Einstellung des Strafverfahrens und Einstellung des Strafverfahrens gegen uns. 2. Bereitstellung eines kostenlosen Dolmetschers.