(nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) wegen Diebstahls, geringer Vermögenswert, schuldig und bestrafte sie mit einer Busse von je CHF 210.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von je drei Tagen. Gegen diese Strafbefehle erhoben der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 mit Schreiben vom 14. April 2025 Einsprache, woraufhin die Staatsanwaltschaft am 10. Juni 2025 an den Strafbefehlen festhielt und die Akten dem Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies.