11 6. Bei diesem Ausgang des Beschwerdeverfahrens sind die entsprechenden Kosten von CHF 1'200.00 dem Beschwerdeführer zur Bezahlung aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Kosten des Ausstandsverfahrens gehen beim vorliegenden Verfahrensausgang gemäss Art. 59 Abs. 4 StPO ebenfalls zu Lasten des Beschwerdeführers. Diese werden auf CHF 800.00 festgesetzt. Zufolge seines Unterliegens hat er von vornherein keinen Anspruch auf eine Entschädigung.