Bern vom 15. Juli 2025 [u.a. Ölnässe an der vorderen Teleskopfedergabel; abgenutzte/nicht korrekt abdichtende Gabeldichtringe; Fehlfunktion im Bereich des schwimmend gelagerten Bremssattels oder der Bremskolben]; vgl. auch Z. 237 ff. des Protokolls der polizeilichen Einvernahme des Beschwerdeführers vom 5. August 2025). Es wurde aufgrund der gemessenen Höchstgeschwindigkeit von 52 km/h als Fahrzeug der Kategorie Motorrad nach Art. 14 Bst. a der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS; SR 741.41) qualifiziert (vgl. S. 3 des technischen Untersuchungsprotokolls der Kantonspolizei Bern vom 15. Juli 2025).