Während der Personenkontrolle wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführer einen qualifizierten Atemalkoholwert aufwies (mind. 92 mg/l, d.h. umgerechnet 1.8 Promille), er zur Lenkung des Fahrzeugs keinen Führerausweis hatte und dieses nicht immatrikuliert und nicht versichert war (vgl. S. 2 f. des Anzeigerapports sowie das Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 14. Juli 2025). Die anschliessend durchgeführte technische Untersuchung des Fahrzeugs ergab zudem, dass sich dieses in nicht betriebssicheren und nicht vorschriftsgemässen Zustand befand (vgl. S. 3 f. des technischen Untersuchungsprotokolls der Kantonspolizei Bern vom 15. Juli 2025 [