Dieses Motorrad soll weder betriebssicher noch immatrikuliert und versichert gewesen sein. Der dringende Tatverdacht auf mehrfach begangene Widerhandlungen gegen das SVG gründet massgeblich auf dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. August 2025, dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 14. Juli 2025, dem technischen Untersuchungsprotokoll der Kantonspolizei Bern vom 15. Juli 2025 sowie dem Polizeiprotokoll bei Verdacht auf Fahrunfähigkeit vom 14. Juli 2025. Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern vom 6. August 2025 wurde einlässlich beschrieben, wie der Beschwerdeführer am 14. Juli 2025 ohne Berechtigung und ohne Helm sowie mit offensichtlichen «Schlangenlini-