(Marke) ist zurzeit bei der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland temporär eingestellt und verursacht Kosten. Es wurde zudem durch den Technischen Verkehrsdienst der Kantonspolizei Bern als nicht betriebssicher eingestuft. Bei einer noch längeren Einstellung müsste zwingend ein externer Platz gesucht werden, wobei noch höhere Gebühren entstehen würden. Zudem könnten Standschäden entstehen und das Fahrzeug würde zusätzlich an Wert verlieren [rechtlich Grundlagen Art. 266 Abs. 4 StPO und Art. 73 EG ZSJ]. Das Regierungsstatthalteramt Bern wird daher mit dem Vollzug der Verwertung beauftragt.