___ (nachfolgend: Gesuchsgegnerin). Die Gesuchsgegnerin leitete die Eingabe des Beschwerdeführers am 13. August 2025 zuständigkeitshalber der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter. Nachdem der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 22. August 2025 auf Anfrage bestätigt hatte, dass seine Eingabe vom 10. August 2025 als Beschwerde und Ausstandsgesuch zu behandeln sei, wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 27. August 2025 ein Beschwerdeund Ausstandsverfahren eröffnet. Die Gesuchsgegnerin wurde aufgefordert, eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch einzureichen.