1. Von der Eingabe des Beschuldigten vom 3. November 2025 wird Kenntnis genommen und gegeben. 2. Das Ausstandsgesuch der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Ausstandsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die amtliche Entschädigung für das Ausstandsverfahren wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgesetzt. Eine Rückzahlungspflicht des Beschuldigten entfällt.