im Strafverfahren BM 25 26102 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte betroffene Person ist. Aufgrund dessen kann indes nicht ohne weiteres eine allgemeine Betroffenheit der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland angenommen werden, welche einen Ausstand sämtlicher Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Region gebietet. Das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte wurde nicht zum Nachteil der gesamten Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnet, sondern einzig zum Nachteil von Staatsanwältin C.________ (vgl. die Eröffnungsverfügung vom 13. August 2025).