4 BEK 2019 180 vom 27. Dezember 2019 E. 3a [Zulassung der Ausgleichskasse zu Recht im Strafpunkt «als» Privatklägerin]). 5.4 Nach dem Gesagten ist die angefochtene Verfügung rechtens. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Staatsanwaltschaft die C.________ im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer als Privatklägerin im Strafpunkt zugelassen hat. Die hiergegen erhobene Beschwerde ist unbegründet und daher abzuweisen.