3 3. Aufl. 2023, N. 25a zu Art. 104 StPO; vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_540/2023, 7B_541/2023 vom 6. Februar 2025 E. 6.3.2). Mithin steht es einem Versicherungsträger gestützt auf Art. 104 Abs. 2 StPO i.V.m. Art. 79 Abs. 3 ATSG zu, sich als Privatkläger zu konstituieren. 5.2 Wie die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer oberinstanzlichen Stellungnahme vom 16. September 2025 (S. 3 f.) einlässlich begründet hat, ist die C.________ eine Behörde im Sinne von Art.