4. 4.1 Die Staatsanwaltschaft liess mit der angefochtenen Verfügung nach Rücksprache mit der Generalstaatsanwaltschaft und mit Blick auf Art. 79 Abs. 3 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) die C.________ als Strafklägerin im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer zu. Art. 79 Abs. 3 ATSG normiert Folgendes: Der Versicherungsträger kann in Strafverfahren wegen Verletzung von Artikel 148a des Strafgesetzbuches und Artikel 87 des Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung die Rechte einer Privatklägerschaft wahrnehmen.