Mit Verfügung vom 28. August 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gewährte der Generalstaatsanwaltschaft sowie der C.________ Gelegenheit zur Einreichung einer Stellungnahme. Das Gesuch des Beschwerdeführers um Gewährung einer amtlichen Verteidigung und Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlichen Verteidiger für das Beschwerdeverfahren wurde gutgeheissen. Mit Stellungnahme vom 16. September 2025 beantragte die Generalstaatsanwaltschaft die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Die C.______