am 17. Juli 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Mit Verfügung vom 11. August 2025 zog die Staatsanwaltschaft die Verfügung vom 10. Juli 2025 in Wiedererwägung und hob diese betreffend den Ausschluss der C.________ auf. Die Staatsanwaltschaft entsprach dem Begehren der C.________ und liess diese im Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer als Privatklägerin im Strafpunkt zu. Mit Beschluss BK 25 339 vom 18. August 2025 schrieb die Beschwerdekammer das Beschwerdeverfahren ab.