Der Beschuldigte war lange Zeit stark drogenabhängig und ist nun - wie er selbst in seinem Haftentlassungsgesuch angibt - im Gefängnis «clean» geworden. Aufgrund seiner Suchterkrankung ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte erst jetzt, d.h. nicht mehr unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehend, die Schwere und Tragweite der ihm gemachten Vorwürfe und der damit verbundenen Konsequenzen realisiert, wodurch sich sein Fluchtinteresse erhöht haben dürfte.