und deren 2- jähriger Tochter aufgefunden werden könne, stellen eine reine (einseitige) Absichtserklärungen dar. F.________ meldete sich am 21. Juli 2025 telefonisch bei der Staatsanwaltschaft, um den Diebstahl seines Mountainbikes, vermeintlich begangen durch den Beschuldigten, zu melden und gab an, dass er den Beschuldigten aufgrund dieser Umstände nicht mehr bei sich aufnehmen wolle (vgl. Aktennotiz der Staatsanwaltschaft vom 21. Juli 2025). Der Beschuldigte war lange Zeit stark drogenabhängig und ist nun - wie er selbst in seinem Haftentlassungsgesuch angibt - im Gefängnis «clean» geworden.