3 Bezüglich des dringenden Tatverdachts ergibt sich folgendes: Der Beschuldigten wurde am 09.07.2025 im Kellerbereich der Liegenschaft am C.________ vor einem Kellerabteil durch die Polizei verhaftet. Davor ging eine Meldung ein, dass eine unbefugte Person sich Zutritt zu den Kellerabteilen der Liegenschaft verschafft hatte. Der Beschuldigte trug einen Meissel, eine Flasche Champagner, eine Flasche Whisky, tiefgefrorene Poulet-Balls, einen Berg-Kristall und eine Schmuck- bzw. Uhrenverpackung auf sich.