Am 28. Juli 2025 leitete die Staatsanwaltschaft das Haftentlassungsgesuch an das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) weiter und stellte zugleich den Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft um einen Monat, d.h. bis am 8. September 2025. Mit Entscheid KZM 25 1600 wies das Zwangsmassnahmengericht das Haftentlassungsgesuch ab und hiess gleichzeitig das Haftverlängerungsgesuch gut, womit die Untersuchungshaft bis am 8. September 2025 verlängert wurde.