Das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland ordnete mit Entscheid vom 11. Juli 2025 bis am 8. August 2025 Untersuchungshaft an (ARR 25 98). Am 24. Juli 2025 stellte der Beschwerdeführer bei der Staatsanwaltschaft ein Haftentlassungsgesuch. Am 28. Juli 2025 leitete die Staatsanwaltschaft das Haftentlassungsgesuch an das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) weiter und stellte zugleich den Antrag auf Verlängerung der Untersuchungshaft um einen Monat, d.h. bis am 8. September 2025.