4. Die Entschädigung der Beschuldigten 1 und 2 wird auf CHF 2’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) festgesetzt und Rechtsanwältin B.________ ausgerichtet. 5. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin, v.d. Rechtsanwalt E.________ (per Einschreiben) - den Beschuldigten 1+2, beide v.d. Rechtsanwältin B.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin J.________ (mit den Akten – per Einschreiben)