Mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von vier Bundesordnern (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) rechtfertigt es sich, Rechtsanwältin B.________ für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren (Verfassen der Stellungnahme inkl. Studium der angefochtenen Verfügung und der amtlichen Akten, Rechtsabklärungen, Kenntnisnahme von Schriftenwechsel und Beschluss sowie Besprechung mit den Klienten) ebenfalls ein Honorar von pauschal CHF 2'500.00 (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten (Art. 429 Abs. 3 StPO).