_ reichte im Beschwerdeverfahren eine 26-seitige Stellungnahme zur 12-seitigen Beschwerde ein und vertritt zwei beschuldigte Personen. In ihrer Stellungnahme äusserte sie sich eingehend zu den vom Gericht von Amtes wegen zu prüfenden Prozessvoraussetzungen und machte umfassende Ausführungen zum zugrundeliegenden Sachverhalt, was beim gebotenen Aufwand nur marginal zu berücksichtigen ist. Mit Blick auf die Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von vier Bundesordnern (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) rechtfertigt es sich, Rechtsanwältin B._____