Für die Aufwendungen von Rechtsanwalt E.________ im Beschwerdeverfahren (Verfassen der 12-seitigen Beschwerde [inkl. Deckblatt und Unterschriftenseite] inkl. Studium der angefochtenen Verfügung und der amtlichen Akten, Rechtsabklärungen, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel, Einholen einer aktuellen Vollmacht, Telefonate und E-Mails mit der Klientin sowie abschliessender Besprechung mit der Klientin) rechtfertigt sich vorliegend ein Honorar von pauschal CHF 2’500.00 (inkl. Auslagen und MWST). Die Entschädigung ist vom Kanton Bern zu entrichten.