Auslagen von CHF 134.55, «Abschlag» von CHF 3.47 und MWST von CHF 373.90) geltend. Unter Berücksichtigung der Bedeutung der Streitsache (durchschnittlich), des Aktenumfangs von vier Bundesordnern (durchschnittlich) sowie der Schwierigkeit des Prozesses (durchschnittlich) erweist sich die geltend gemachte Entschädigung als deutlich überhöht. Für die Aufwendungen von Rechtsanwalt E.________ im Beschwerdeverfahren (Verfassen der 12-seitigen Beschwerde [inkl.