Der Begründung der angefochtenen Verfügung kann entnommen werden, aus welchen Gründen das gegen die Beschuldigten 1 und 2 geführte Strafverfahren sistiert wurde. Wie erwähnt (E. 3.3 und 3.4 hiervor), stützt sich die Staatsanwaltschaft auf die ihr von der Verteidigung zugetragenen Informationen, wonach G._____