6 stützt (BGE 143 III 65 E. 5.2 und 142 III 433 E. 4.3.2; Urteil des Bundesgerichts 7B_304/2024 vom 11. April 2024 E. 4.2, auch zum Folgenden). Die Begründung kann auch implizit erfolgen. 5.2.2 Diesen bundesgerichtlichen Mindestanforderungen ist die Vorinstanz ohne Weiteres nachgekommen. Der Begründung der angefochtenen Verfügung kann entnommen werden, aus welchen Gründen das gegen die Beschuldigten 1 und 2 geführte Strafverfahren sistiert wurde.