3.3 Anlass zur Sistierung der gegen die Beschuldigten 1 und 2 geführten Strafuntersuchung gaben die von Rechtsanwältin B.________ mit Eingabe vom 24. Mai 2024 eingereichten «Hintergrundinformationen», wonach vorgesehen sei, ein Revisionsgesuch gegen das Urteil des Bundesgerichts 4A_251/2020 vom 29. September 2020 einzureichen, mit dem die Beschuldigten 1 und 2 rechtskräftig zur Zahlung der Forderung verpflichtet wurden, welche nun Grundlage der Gläubigerschädigung darstellt (vgl. E. 3.1 hiervor). Gemäss den von der Verteidigung beigebrachten Informationen sollen G.________ und I.________