Unmittelbar danach teilte der Beschuldigte 1 dem Beitreibungsamt Emmental Oberaargau sodann per E-Mail mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Pensum arbeiten könne. Überdies teilte er mit, dass neu seine Ehefrau in der Firma tätig sei und reichte seine Lohnabrechnungen sowie die seiner Frau ein. Aus den Lohnabrechnungen ist ersichtlich, dass der Beschuldigte 1 bis August 2021 einen Lohn von monatlich CHF 16'085.80 und ab September 2021 von monatlich CHF 2'250.00 bezog, während seine Ehefrau bis August 2021 keinen