Des Weiteren geht aus dem Nachtrag der Kantonspolizei hervor, dass der Beschuldigte 1 gegenüber dem Betreibungsamt Emmental- Oberaargau angab, dass seine Ehefrau Hausfrau und er zu 100% Geschäftsführer der F.________ gmbh sei. Welter teilte er mit, dass er per 1. September 2024 keine Anstellung mehr haben und sich beim RAV anmelden werde (vgl. dazu auch Beilage 4 zum Nachtrag der Kantonspolizei [Protokoll zum Vollzug der Pfändung vom 26. August 2021]). Unmittelbar danach teilte der Beschuldigte 1 dem Beitreibungsamt Emmental Oberaargau sodann per E-Mail mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in seinem Pensum arbeiten könne.