Mittels Abtretungsvertrag vom 19. Oktober 2020 haben die Beschuldigten 1 und 2 ihre Stammanteil an der F.________ gmbh unentgeltlich an ihre beiden Ehefrauen überschrieben (siehe dazu die Beilage 6 zur Strafanzeige vom 29. Oktober 2021 sowie auch http://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/H.________ [zuletzt besucht am 15. Mai 2025]). Des Weiteren geht aus dem Nachtrag der Kantonspolizei hervor, dass der Beschuldigte 1 gegenüber dem Betreibungsamt Emmental- Oberaargau angab, dass seine Ehefrau Hausfrau und er zu 100% Geschäftsführer der F.________ gmbh sei.