Die von der verfahrensleitenden Staatsanwältin in Auftrag gegeben polizeilichen Ermittlungen ergaben unter anderem, dass der Unternehmenswert der F.________ gmbh per 30. Juni 2019 noch CHF 1'463'000.00 und per 30. Juni 2020 sodann nur noch CHF 543'000.00 betrug (siehe dazu auch Beilage 1 zum Nachtrag der Kantonspolizei). Mittels Abtretungsvertrag vom 19. Oktober 2020 haben die Beschuldigten 1 und 2 ihre Stammanteil an der F.________ gmbh unentgeltlich an ihre beiden Ehefrauen überschrieben (siehe dazu die Beilage 6 zur Strafanzeige vom 29. Oktober 2021 sowie auch http://www.zefix.ch/de/search/entity/list/firm/H._____