gmbh angegeben haben. Weiter wird den Beschuldigten 1 und 2 vorgeworfen, ihre Vermögenswerte und Stammanteile an ihre Ehefrauen übertragen zu haben, damit die Stammanteile nicht gepfändet werden können. 3.2 Die von der verfahrensleitenden Staatsanwältin in Auftrag gegeben polizeilichen Ermittlungen ergaben unter anderem, dass der Unternehmenswert der F.________ gmbh per 30. Juni 2019 noch CHF 1'463'000.00 und per 30. Juni 2020 sodann nur noch CHF 543'000.00 betrug (siehe dazu auch Beilage 1 zum Nachtrag der Kantonspolizei).