3.1 Wie dem Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 3. September 2024 (nachfolgend: Nachtrag der Kantonspolizei) entnommen werden kann – und im Übrigen unbestritten ist –, wurden die Beschuldigten 1 und 2 rechtskräftig unter solidarischer Haftbarkeit zur Zahlung von CHF 2'196'626.35 zzgl. Zins und Verfahrenskosten an die Beschwerdeführerin verpflichtet (Urteil des Bundesgerichts 4A_251/2020 vom 29. September 2020 betreffend aktienrechtliche Verantwortlichkeit). Dass das in diesem Zusammenhang erhobene Revisionsgesuch mit Urteil des Bundesgerichts 4F_1/2021 vom 14. Juni 2021 abgewiesen wurde, ist ebenfalls unbestritten.