3 2.4 Was die mit Verfügung vom 3. Februar 2025 thematisierte mögliche Interessenskollision hinsichtlich der gleichzeitigen Vertretung der beiden Beschuldigten anbelangt, gelangt die Kammer mit Rechtsanwältin B.________ zum Schluss, dass eine solche mit Blick auf die Frage nach der Rechtmässigkeit der Sistierung nicht auszumachen ist. 2.5 Auf die frist- und formgerecht eingereichte Beschwerde ist einzutreten.