Mit Verfügung vom 10. Dezember 2024 sistierte die Vorinstanz die Untersuchung. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 30. Dezember 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern und stellte folgende Anträge: 1. In Aufhebung der beiliegenden Verfügung der Beschwerdegegnerin (Beilage 1) sei das Strafverfahren nicht zu sistieren und beförderlich weiterzuführen; 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zulasten der Beschwerdegegnerin.