5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - der Beschwerdegegnerin (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (per Kurier) - der Kantonspolizei Bern, Regionalpolizei Mittelland-Emmental-Oberaargau, B.________(per B-Post) Bern, 30. September 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: