2. Die Beschwerde wird gutgeheissen und die durch die Kantonspolizei angeordnete erkennungsdienstliche Erfassung (Vorgang 202505005293) vom 25. Juli 2025 wird aufgehoben und zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 4. Entschädigung wird keine gesprochen.